Einwilligungserklärung

Wichtige Informationen zum Gendiagnostikgesetz (GenDG)

Seit dem 01.02.2010 ist für die humangenetische Diagnostik das neue Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft getreten. Hiernach darf das beauftragte Labor eine genetische Analyse nur mit vorliegender schriftlicher Einwilligung des Patienten durchführen. Wir bitten Sie deshalb, die hier vorliegende Einwilligungserklärung immer dem Untersuchungsauftrag beizulegen, da wir in Zukunft ohne die Einwilligungserklärung des Patienten nicht mehr mit der Untersuchung beginnen dürfen.

Entsprechend dem GenDG soll zudem jede diagnostische genetische Untersuchung mit dem Angebot einer genetischen Beratung verbunden sein. Im Falle einer prädiktiven sowie bei einer pränatalen Diagnostik muß jedoch vor und nach Abschluss der Untersuchung eine genetische Beratung erfolgen.

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